Unser Abrechnungsservice
Im Rahmen der Treuhandbuchhaltung erstellen wir für unsere Kunden die notwendigen Jahresabrechnungen nach WEG. Leider ist es nicht uneingeschränkt möglich, die dort festgestellten Kosten auf den Mieter umzulegen. Deshalb bieten wir unseren Kunden an, aus den Jahresabrechnungen auch die Betriebskostenabrechnung für den Mieter zu erstellen. Hierbei beachten wir stets sowohl die Besonderheiten des Mietvertrages als auch die aktuelle Rechtsprechung.
Für Eigentümer von Wohnungsbeständen jeder Größenordnung übernehmen wir gern die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen – zum Beispiel bei:
- Abrechnung von ganzen Wohnungsbeständen wegen Insolvenz des Eigentümers (für den Zwangs- oder Insolvenzverwalter)
- Abrechnung von einzelnen Wohnungen nach Erwerb (die Pflicht der Betriebskostenabrechnung liegt i.d.R. beim Käufer)
- Weigerung des bisher beschäftigten Verwaltungsunternehmens, nach Kündigung des Verwaltervertrages die BK-Abrechnung zu erstellen
WEG-Buchhaltung für kleine und mittelständische Verwaltungsunternehmen
Für kleine oder mittelständische Unternehmen im Bereich der WEG-Verwaltung bieten wir die Übernahme von Teilen oder der kompletten WEG-Buchhaltung an. Dies bietet für das Unternehmen weitreichende Vorteile, die sich positiv auf die Bereiche der Personalplanung, Finanzplanung, Investitionsplanung und Unternehmensentwicklung auswirken.
Das können Sie von uns erwarten:
- spezialisierte Fachkräfte
- hohe Effizienz
- strukturierte und dokumentierte Abläufe
- Qualitätskontrollen
- Kontinuität unseres Mitarbeiterstamms
- schnelle Umsetzung neuer Rechtsprechung im Bereich der Abrechnungserstellung
- laufende Aktualisierung unserer EDV-Programme
Sie als Unternehmer erlangen hier die Möglichkeit, sich auf Ihre Kernkompetenz zu konzentrieren und die Arbeiten des Back-Office in kompetente Hände zu legen.
